02.06. GURAMI - das neue Zahlenrätsel (Spielebuch)
Gurami ist ein neues Zahlenrätsel von Klaus-Peter Rudolph, das
auf den ersten Blick wie Sudoku mit Dreiecken aussieht, bei
näherer Betrachtung allenfalls gemeinsame Wurzeln erkennen lässt:
Bevor ich es hier umständlich beschreibe, schau einfach auf
www.gurami-raetsel.de und löse dort die Aufgabe (in Flash).
Das Buch ist bereits online und im Buchhandel erhältlich. 'Demnächst' auch bei Bambus. :)
Journalisten können ein kostenloses Rezensionsexemplar anfordern,
wenn sie sich bei Books on Demand registrieren.
02.06. PINGVINAS (handgefertigte Version aus Holz)
PACKEIS AM POL / PINGUIN DELUXE / HEY! THAT'S MY FISH / ... / ...
ist seit Anfang dieses Jahres aufgrund von andauernden starken
Kommunikationsschwierigkeiten nicht mehr im Programm von Phalanx.
Alvydas Jakeliunas und ich (Günter Cornett) freuen uns, dass dieses
erfolgreiche Spiel mit Fantasy Flight Games einen Verlag gefunden
hat, der sich dem Spiel intensiv widmet. Es ist bereits eine
Version für Handy auf dem Markt. Das Brettspiel erscheint in Kürze
als HEY, THATS MY FISH! (zum Preis von ca. 12$):
Board game: fantasyflightgames.com/edge_news.asp?eidn=2211
Mobile: www.fantasyflightgames.com/edge_news.asp?eidn=2212
Darüberhinaus wird zur Messe in Essen im Bambus Spieleverlag
eine Version aus Holz erscheinen. Das erste Exemplar ist gestern
bei mir eingetroffen, so dass ich es an den kommenden beiden
Wochenenden in Göttingen bzw. Wünsdorf präsentieren kann.
Aktualisierung 8.8.2011:
Die Holzversion wird doch nicht auf der Messe in Essen erhältlich sein. Gegenwärtig ist unklar, ob sie überhaupt erscheinen wird.
02.06. Japon Brand: THE TRUCKERS, BUSSTOP, RRR, HAULA
Japon Brand steht für eine Gruppe japanischer Autoren und
Brettspieler, die mit Unterstützung von Nobuaki Takerube
gemeinsam ihre Spiele präsentieren. Sein Ziel ist u.a. die
Förderung japanischer Autoren und Aufbau von weltweiten Kontakten.
Originelle bisweilen etwas schräge Ideen sind ein Markenzeichen.
Im Vertrieb des Bambus Spieleverlages sind derzeit folgende Spiele:
THE TRUCKERS von Kai Fujiwara
3-5 Spieler ab 10 Jahren
Spieldauer: 30-45 Minuten
LKWs beladen, mitunter aus dem Lager eines Mitspielers
BUSSTOP the boardgame von Kai Fujiwara
2-5 Spieler ab 9 Jahren
Spieldauer: 20 Minuten
Manchmal ist es eben besser, Fahrgäste an der Haltestelle
warten zu lassen ...
RRR (Regality vs. Religion: Revolution) von Seiji Kanai
2 Spieler ab 10 Jahren
Spieldauer: 15 Minuten
Kurzweiliges Kartenlegespiel: Abwechselnd legen die Spieler
eine Karte aus und führen die Kartenaktion durch (z.B.
Nachbarkarte zerstören, versetzen oder übernehmen). Wer am
Ende die meisten Karten unter seiner Kontrolle hat, gewinnt.
HAU LA von Team SAIEN
2-4 Spieler ab 8 Jahren
Spieldauer: 15 Minuten
Die Spieler errichten gemeinsam ein Bauwerk aus Moosgummistreifen.
Es gilt, die eigene Spielfigur möglichst weit oben zu platzieren.
Durch geschickten Einbau der Bauteile kann man seine Mitspieler
nach unten ziehen.
02.06. CHINAGOLD DE LUXE: noch 4 Exemplare
Auf der Messe in Essen stellte ich die handgefertigte Neuauflage
von CHINAGOLD vor. Durch Kombination von Holzbrett und
Plexiglasscheibe sind 11 verschiedene Spielpläne möglich.
Zudem sind prinzipiell Sonderwünsche möglich (Farben, Material,
auf dem Spielplan eingebrannter Text, ...) - jedoch frühestens
erst wieder im November. Die Künstlerin hat gegenwärtig andere
Verpflichtungen.
Von den Spielen des letzten Jahres sind noch 4 Exemplare verfügbar.
02.06. DISCOVER INDIA (Queen Games)
Wenn Peer Sylvester und Günter Cornett gemeinsam ein Spiel
machen und es dann noch bei Queen Games erscheint, erwartet
der gemeine Spielfreak eine Mischung aus Siam und Kahuna, etwas,
das auf trickreiche Art die Gehirnzellen zum Qualmen bringt ...
Nun, die Überaschung war nicht beabsichtig aber doch gelungen:
Statt über ein Sikahunaam zu grübeln, lässt sich Indien spielerisch
entdecken. Jo, genau das war unsere Aufgabe. Zielgruppe sind
Touristen. Folglich ist der Schwierigkeitsgrad mehr am
Gelegenheitsspieler orientiert (das Einführungsgrundspiel noch
etwas darunter ...):
Gemeinsam reisen die Spieler durch Indien, der Reihe nach bestimmt
jeder das nächste Reiseziel und nimmt sich ein Souvenir, welches
möglichst punkteträchtig abgelegt werden möchte. Auf boardgamegeek
erhielt ISCOVER INDIA überwiegend schlechte Noten. Wolfgang Ditt
rezensiert DISCOVER INDIA unter Berücksichtigung der Zielgruppe:
"Wir haben hier das seltene Phänomen, das ein Spiel unterhält
und dabei gleichzeitig gemütlich vonstattengeht. Es erscheint
wie ein Anachronismus in der heutigen Zeit, dass ein solches
Spiel veröffentlicht wird, während viele aktuelle Spiele auf
Aktionismus und dicht gedrängtem Ablauf setzen. Gerade wegen
seiner Andersartigkeit bietet es Abwechslung, und ich lege
"Discover India" all denjenigen warm ans Herz, die beim
Spielen eine angenehme, unterhaltsame Stunde verbringen
möchten - ohne Hetze, ohne Action, mit Spielen im
(brett)spielerischen Sinne - mit einem interaktiven
Solitärspiel.(wd)"
www.poeppelkiste.de/rezensionen/2010/india/india.php
02.06. Unautorisierte Onlineversionen von Brettspielen
Im März dieses Jahres erhielt ich einen Hinweis, dass
online-Versionen von KAHUNA und HEY! THAT'S MY FISH auf einer
französischen Webseite gespielt werden. Die Seite hatte kein
Impressum (nur eine Emailadresse) und in den FAQ stand ein
Hinweis, dass dies den Rechteinhabern diene (Werbung), welche
allerdings nicht gefragt worden waren. Sollte ein Rechteinhaber
nicht einverstanden sein, würde das Spiel wieder von der Seite
genommen.
Das ist eine Haltung, die mich einerseits empörte, da mir als
Autor das Recht genommen wird, über die Veröffentlichung zu
entscheiden. Andererseits erinnerte es mich daran, dass ich
vor meiner Zeit als Autor ähnlich gedacht habe. Und das
Konstrukt, 'wir machen Werbung für den Autor, wenn wir sein
Spiel online spielen (lassen)', ist verführerisch für den
Urheberrechtsverletzer (aber nur für ihn).
Sache ist:
Die Entscheidung, ob eine Online-Version kostenlose Werbung für
den Autor ist, ihm hilft, schadet oder was auch immer, kann
nicht der Nutzer entscheiden sondern nur der Autor (bzw. andere
Rechteinhaber).
Zum Beispiel ist es möglich, dass eine kostenlose Verbreitung
Vertragsverhandlungen für eine kommerzielle Version stört oder
vereitelt. Ebenso kann es sein, dass der Autor für eine
Onlineversion Regeländerungen oder ein bestimmtes Design möchte.
Aber auch völlig unabhängig davon hat der Autor das Recht,
willkürlich zu entscheiden, wem er die Genehmigung, sein Werk
zu nutzen, gibt und wem nicht. Es ist sein Werk! Hätte er das
Recht nicht, müsste er zum Beispiel auch zusehen, wie sein Spiel
für eine nichtkommerzielle Naziseite genutzt würde.
Wer ein Spiel programmieren möchte, sei es für den Browser, PC,
ipod oder was auch immer, wende sich immer als erstes an den Autor.
Bekommt er ein Nein, erspart er sich und dem Autor einiges an
Ärger und Arbeit. Bekommt er ein Ja, kann er vermutlich sogar mit
der Unterstützung des Autor bei der Fertigstellung des Projekts
rechnen.
Da ich nicht gefragt worden war, untersagte ich aus prinzipiellen
Gründen, die Spiele weiter dort anzubieten: "I never will support
a site with such disregarding concept, not for free and not for
money!" Der Betreiber der Seite nahm die Spiele herunter und
stellte sich der Diskussion im eigenen Forum und auf boardgamegeek
Schließlich entschuldigte er sich: "...We are young and stupid but
we learn and work hard..."
Inzwischen hat die Seite ein Impressum und alle Spiele, die dort
gespielt werden können, sind autorisiert. Auch Haggis ist darunter:
en.boardgamearena.com/#!gamepanel?game=haggis
Englischsprachige Diskussion auf Boardgamegeek:
boardgamegeek.com/thread/611437/a-new-game-siteboard-game-arena/page/1
02.06. 'Recht kompliziert' von RA Gregor Theado
Mit 'Recht kompliziert' beschreibt RA Gregor Theado die
Urheberechtslage in Bezug auf Spiele. Er zitiert in seinem auf
mehreren Webseiten veröffentlichten recht aufschlußreichen Artikel
einiges an Urteilen, bezieht sich dabei aber auch auf die zumindest
unglückliche Ehrenkodex-Formulierung der SAZ-Presseerklärung vom
Juli 2008. Darin hatte sich die SAZ dafür ausgesprochen,
Vereinbarungen zwischen Autoren und Verlagen auf eine rechtliche
Basis zu stellen - als wenn es auf Spiele kein Urheberrecht gäbe.
Theados Artikel veranlasste die SAZ zu einer öffentlichen
Stellungnahme, die vor allem darin besteht, die Verwendung des
Begriffs 'Spielidee' anstelle von 'Spiel' durch Gregor Theado zu
kritisieren. Diese Kritik an dem (imho missverständlichen aber
nicht wirklich falschen) Begriff ist durchaus sinnvoll, eine
öffentliche Auseinandersetzung mit dem Artikel hierauf zu
reduzieren, wird diesem allerdings nicht gerecht.
Gregor Theado kommt in seiner Erörterung unter Angabe vieler
Quellen bezüglich des Urheberrechts für Spiele zu dem Schluss:
Es kommt auf den Einzefall drauf an, ob die Schöpfungshöhe
gegeben ist. Damit geht er weiter als die SAZ in ihrer - leider
nie korrigierten - Stellungnahme, Nutzungsverträge zum Urheberrecht
beruhten nicht auf einer rechtlichen Basis sondern auf einem
Ehrenkodex der Branche.
Als Gregor Theado seinen Artikel jetzt auch auf
zuspieler.de/recht-kompliziert/#comment-1057 veröffentlicht,
'kommentiert' Christian Beiersdorf ihn durch Setzen eines Links
auf die SAZ-Stellungnahme. Christian übersieht dabei allerdings,
dass auf seiner eigenen Seite
projekt-spiel.de/Autoren-Service/FAQ/faq.html im
Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Ravensburger Spieleverlag
immer wieder von Spielidee die Rede ist. Erst nach meinem kürzlich
erfolgten Hinweis hat er es geändert.
Hoffen wir, dass dies auch bald auf der Ravensburger Seite
geschieht: www.ravensburger.de/start/service/autoren/fragen-und-antworten/index.html
Denn es sieht schon ein bisschen komisch aus, wenn die SAZ sich dem
Begriff 'Spielidee' so sehr annimmt, aber dabei den Verlag
ausspart, für den ein SAZ-Vorstandsmitglied Spielevorschläge
exklusiv prüft. Adlung-Spiele wurde dagegen von der SAZ schon
mindestens zweimal aufgefordert, den Begriff Spielidee durch
einen geeigneteren zu ersetzen.
Und mit einem anderen Begriff, 'Veröffentlichung' nimmt die SAZ es
auch nicht so genau. Stefan Risthaus, Anwalt mit Spezialgebiet
Urheberrecht, versucht ausgerechnet im Zusammenhang der 'Spielidee'-
Diskussion zu erklären, weshalb die SAZ an dem juristisch falschen
Begriff 'Veröffentlichung' u.a. in der SAZ-Satzung (Stimmrecht)
festhält:
zuspieler.de/recht-kompliziert/#comment-1057
Es braucht sicher einiges an Popcorn, um diese Diskussion zu
verdauen. :)
Kopie des Artikels von Gregor Theado:
www.kanzlei-theado.de/content.php?c=49
und
www.anwalt.de/rechtstipps/zum-urheberrechtlichen-schutz-der-spielidee_018179.html